Allgemeine Geschäftsbedingungen




§ 1 Softwarenetz GmbH

Die Softwarenetz GmbH entwickelt und vertreibt verschiedene Softwareprodukte - insbesondere zur Trainingsplan-Erstellung - an Fitness-Studios und Trainer.



§ 2 Geltung der Geschäftsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Softwarenetz GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss unter www.fit-plan.de/agb abrufbaren Fassung, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist.


§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Die Softwarenetz GmbH stellt dem Kunden das Softwareprodukt zur Nutzung gegen eine monatliche Vergütung zur Verfügung. Es handelt sich um standardisierte Software, die nicht individuell angepasst ist. Die Softwarenetz GmbH stellt das bestellte Produkt durch Einräumung einer Lizenz zur Verfügung. Diese Lizenz wird per E-mail versandt.

  2. Das Nutzungsrecht der Software wird ausdrücklich nur für die Dauer des bezahlten Zeitraums erteilt. Kommt der Nutzer in Verzug seiner Mietzahlung ist die Softwarenetz GmbH berechtigt, den Zugang zum Softwareprogramm zu sperren.

  3. Der Kunde hat vor Vertragsschluss im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft, ob die bestellte Software seinen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Insbesondere hat er sich anhand der Produktinformationen auf der Homepage davon überzeugt, dass die von ihm bestellte Software auf dem von ihm eingesetzten Betriebsprogramm verwendet werden kann.

  4. Die Softwarenetz GmbH erbringt alle Leistungen entsprechend dem Stand der Technik.


§ 4 Datenschutz

Die Softwarenetz GmbH nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Kunden ernst. Die Softwarenetz GmbH beachtet alle einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die erhobenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben.


§ 5 Bereitstellung

Nach Bestellung erhält der Kunde die Lizenznummer und im Falle der Bestellung eines Datenträgers den Datenträger.


§ 6 Rechte des Kunden an der Software

  1. Der Kunde erwirbt das Recht die Software für die Dauer der geleisteten Mietzahlung zu nutzen. Rechteinhaber an der Software bleibt die Softwarenetz GmbH. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder dauerhaft kopiert werden, müssen sich in Räumen oder im Besitz des Kunden befinden. Die Softwarenetz GmbH räumt dem Kunden die Befugnisse ein, die zum Nutzungszweck notwendig sind. Die Softwarenetz GmbH räumt auch das Recht ein, die bestellten Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren. Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen.

  2. Die Lizenz darf nicht weitergegeben, verkauft oder veröffentlicht werden.


§ 7 Sachmängel

Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist.


§ 8 Datensicherung

Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.


§ 9 Haftung/Gewährleistung

  1. Die Softwarenetz GmbH haftet dem Kunden unbeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von die Softwarenetz GmbH beruhen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Softwarenetz GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

  3. Die Softwarenetz GmbH haftet im Übrigen nur, soweit die Softwarenetz GmbH eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.

  4. Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Überlassung der Software, es sei denn die Softwarenetz GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  5. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat, es sei denn diese Veränderung war nicht ursächlich für den Mangel. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf die dem Kunden obliegende Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung. Tritt ein Schaden durch Datenverlust, der bei üblicher Datensicherung nicht eingetreten wäre, auf, übernimmt die Softwarenetz GmbH keine Haftung.

  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen für Clouddrive

  1. Die Softwarenetz GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit des Clouddrives von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Softwarenetz GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

  2. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags ist die Softwarenetz GmbH berechtigt, die auf dem Clouddrive gespeicherten Daten des Kunden vollständig zu löschen.

  3. Die Softwarenetz GmbH ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.


§ 11 Anwendbares Recht

Die Parteien sind sich einig, dass auf diesen Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.


§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung

Frankfurt am Main soll Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Softwarenetz GmbH sein, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Die Softwarenetz GmbH behält das Recht, den Kunden an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 13 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dass gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-mail.


§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.